Definitionen zu Gemidas V4.1
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Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen -

Falldefinition [s. Manual zu Feld: 010, 100, 140, 155]
Die Falldefinition orientiert sich nun doch an der administrativen Falldefinition auf Fachabteilungsebene. Demnach beginnt ein Gemidas-Fall prinzipiell mit der Aufnahme in der geriatrischen Einrichtung/Abteilung (Aufnahmeanzeige), und endet mit der Entlassung aus der geriatrischen Einrichtung/Abteilung (Entlassungsmitteilung).
Aufgrund der Vielfalt unterschiedlicher Organisationsformen der beteiligten Einrichtungen (Fachkrankenhäuser als Solitäre, Fachabteilungen in Krankenhäusern der Regel- bis Maximalversorgung, Rehabilitationsabteilungen und -kliniken, Mischformen mit §108- und §111-Auftrag unter einem Dach, mit und ohne angeschlossene TK etc.pp.) kann keine andere Regelung gewählt werden.
Unabhängig davon ist ein Wechsel zwischen voll- und teilstationärer geriatrischer Behandlung immer auch mit einem Fallabschluss bzw. mit dem Anlegen eines neuen Falls verbunden.

Unterbrechungen [s. Manual zu Feld: 160-164]
Dieses Datenfeld dient damit zukünftig ausschließlich der Angabe von berechnungsfreien Tagen, die durch Beurlaubungen o.ä. zustande kommen, da jedwede Form der Entlassung zu einem Gemidas-Fallabschluss führen muss.

Ambulante Hilfe [s. Manual zu Feld: 121, 124, 151]
Zu erfassen ist regelmäßig erhaltene notwendige Hilfe, wobei sich "professionelle Hilfe" von "Laienhilfe" im Zweifel durch das Entgelt unterscheidet - professionelle Hilfe wird regelhaft gegen Rechnung geleistet, Laienhilfe nicht.

Pflegestufe gem. § 15 SGB XI und rechtliche Betreuung gem. § 1896 BGB [s. Manual zu Feld: 080, 081, 090]
Diese Felder wurden nach der Tagung in Würzburg zunächst als optionale Datenfelder ergänzt. Ihr weiterer Status ergibt sich damit aus der Nutzung durch die beteiligten Einrichtungen. Sobald 2/3 der beteiligten Einrichtungen diese Informationen regelmäßig und vollständig dokumentieren, können sie in die Vergleichsstatistiken aufgenommen werden und ggfs. als obligatorisch definiert werden. Zur Jahresversammlung 2002 wird sich der Ausschuss Qualitätssicherung I mit der Datenlage, dem Stellenwert und dem weiteren Procedere befassen.


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